Anfischen und Saisonstart

Liebe Mitglieder,

auf Grund der Coronapandemie wird es dieses Jahr auch zu Einschränkungen und Änderungen der gewohnten Termine und Abläufe geben. Wir halten uns dabei an die Beschränkungen und Empfehlungen der bayrischen Staatsministerien.

Zunächst wird dieses Jahr kein Anfischen am 16.04 stattfinden. Auch das Jugend- und Königsfischen stehen auf der Kippe. Ob unserer Fischerfest durchgeführt werden kann, prüfen wir im Laufe des Mai.

Zum Angeln an unseren Weihern gilt vorerst (Stand 13.04) folgendes:

  • Die Jahreskarte gilt erst ab 20.04.2020, das Angeln von 16.04 – 19.04 ist untersagt.
  • Gemeinschaftsfischen sind untersagt, nur gemeinsames Angeln von Personen die zusammen leben ist gestattet.
  • DIe Anreise bei „größerer“ Fahrtstrecke soll unterbleiben.

Wie „größere“ Fahrtstrecke durch die Behörden ausgelegt wird, ist leider nicht bekannt. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten äußert sich dazu wie folgt:

Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Daher möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Sport und Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln

http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus

Weiter verweisen wir auf die Informationen des Landesfischereiverbandes:

Wir appellieren an die Vernunft der oberbayerischen Fischer, die derzeit noch bestehende Möglichkeit der Ausübung der aktiven Angelfischerei nicht fehl zu interpretieren mit „wir machen mal einen Angelausflug, an das Gewässer wollte ich schon immer mal und jetzt hab ich ja Zeit“. Die Möglichkeit der aktiven Ausübung kann morgen bereits passé sein! Bitte, seien Sie für diese paar Tage vernünftig! Die Fischereiausübung in der Nähe ihres Wohnortes stellt sicherlich kein Problem dar, jedoch sollte jeglicher „Angeltourismus“ und längere Anfahrten zu den Gewässern unterbleiben.

http://www.fischereiverband-oberbayern.de/?scope=aktuelles&action=showArticle&id=312

Diese Information wurde mit dem aktuellen Kenntnisstand verfasst und wird weiter aktualisiert, sobald die Lage sich ändert. Es ist auch zu beachten, dass die Ausführungen des Ministeriums und des Landesfischereiverbandes ursprünglich bis 20.04 gedacht sind, aber jederzeit verlängert werden können.